Verfahren

· Im ASD-Atelier erarbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihr persönliches Dossier.

 

· Die Person, die sich um einen Studienplatz bewirbt, reicht ein Bewerbungs-Dossier ein, in dem sie nachweist, wie sie die für ein Studium nötigen Fähigkeiten und Kompetenzen erworben hat.

 

· Das Dossier wird von einer mindestens dreiköpfigen ExpertInnenkommission auf seine Gleichwertigkeit mit den formalen Qualifikationskriterien hin überprüft und beurteilt. Der Entscheid wird einstimmig gefällt.

 

· Die Person, die von dieser Kommission einen positiven Entscheid erhalten hat, kann ihr Dossier bei der Fachhochschule für Soziale Arbeit ihrer Wahl einreichen (die Fachhochschule muss jedoch formal die Aufnahme sur dossier anbieten können).

 

· Die Teilnahme am Atelier und ein anschliessender positiver Entscheid der ExpertInnenkommission entbinden den Kandidaten / die Kandidatin nicht vom üblichen Aufnahmeverfahren (Eignungsprüfung, etc.) und je nach Beurteilung auch nicht von den verlangten Vorbereitungskursen.

 

· Der Entscheid der Kommission ist definitiv und kann nicht angefochten werden.

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